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Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Voraussetzungen

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Gebühren

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Freigabevermerk

12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
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