Geburtsurkunde beantragen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde?
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen:
- Geschlecht des Kindes
- Vor- und Familiennamen der Eltern
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Voraussetzungen
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern oder Großeltern sowie Kinder und Enkelkinder)
Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Ablauf
ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
eine Vollmacht und
der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je 20,00 EUR
Internationale Geburtsurkunde: 20,00 EUR
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Bezugsort
Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeit die beurkundete Person geboren ist. Geben Sie daher diesen Ort ein.
Rechtsgrundlage
§ 59 Geburtsurkunde
§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land benötigen, müssen Sie sich an das jeweilige Geburtsstandesamt im Ausland wenden.
Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung behilflich sein. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Ich benötige eine Personenstandsurkunde (zumBeispiel Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Heiratsurkunde) beziehungsweise ein notarielles/gerichtliches Dokument aus dem Ausland. Wie kann ich diese beschaffen? - Auswärtiges Amt
Freigabevermerk
25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
