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Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

Voraussetzungen

  • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder

  • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war

    • asylberechtigt,
    • staatenlos,
    • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
    • ausländischer Flüchtling.

  • asylberechtigt,

  • staatenlos,

  • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder

  • ausländischer Flüchtling.

  • asylberechtigt,

  • staatenlos,

  • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder

  • ausländischer Flüchtling.

Ablauf

  • die Eltern der verstorbenen Person

  • ihre Kinder

  • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin

  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann

  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Gebühren

Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).

Zuständigkeit

  • das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland gestorbenen Person

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsstellenden Person

  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

15.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

Sterbefall
Anzeige des Sterbefalls
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