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Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Voraussetzungen

  • Die Eheschließenden

    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie(zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

  • müssen volljährig sein,

  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und

  • dürfen nicht in gerader Linie(zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

  • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein(zum Beispiel durch Scheidung oder Tod).

  • müssen volljährig sein,

  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und

  • dürfen nicht in gerader Linie(zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Ablauf

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder

  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.

Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.

Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte

Übersetzer oder Übersetzerinnen

an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

Gebühren

Weitere Kosten beim Standesamt oder bei Justizbehörden sind möglich (zum Beispiel für die Nachprüfung der Ehefähigkeit oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

Zuständigkeit

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

Heirat
Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines
Der Bund fürs Leben
Ehepaare
Checkliste zur Heirat
Familie in der Gesellschaft
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