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Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.

Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die begründete Annahme, dassSiedie innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oderdass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

  • wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt möglich ist oder

  • wenn für Kindernach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird.

Ablauf

  • Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

  • Bei der Beantragung können Siedas Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild

  • gegebenenfalls geeignete Nachweise zur geplanten Reise

  • Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei dieFotomustertafel für Personaldokumente.

  • Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Reisepässen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfelddurch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen.Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt.Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloudabrufen kann.Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!

Gebühren

  • Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

  • Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR

Zuständigkeit

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden

  • die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Rechtsgrundlage

  • § 1 Passpflicht

  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung

  • § 5 Gültigkeitsdauer

  • § 6 Ausstellung eines Passes

  • § 7 Passversagung

  • § 8 Passentziehung

  • § 14 Muster des vorläufigen Reisepasses

  • § 27 Gebühren

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Sonstiges

Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

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Reisepass
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