Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.
Voraussetzungen
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die begründete Annahme, dassSiedie innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oderdass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt möglich ist oder
wenn für Kindernach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahresein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird.
Ablauf
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Bei der Beantragung können Siedas Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
gegebenenfalls geeignete Nachweise zur geplanten Reise
Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei dieFotomustertafel für Personaldokumente.
Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Reisepässen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfelddurch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen.Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt.Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloudabrufen kann.Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!
Gebühren
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
Zuständigkeit
die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Rechtsgrundlage
§ 1 Passpflicht
§ 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
§ 5 Gültigkeitsdauer
§ 6 Ausstellung eines Passes
§ 7 Passversagung
§ 8 Passentziehung
§ 14 Muster des vorläufigen Reisepasses
§ 27 Gebühren
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Sonstiges
Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.
Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Freigabevermerk
05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
