Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Berglen
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Rathaus

Dienstleistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Rechtsgrundlage

keine

Rechtsbehelf

keiner

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Kämmerei

Zugehörige Online-Prozesse

Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Ehescheidung/Aufhebung
Der Bund fürs Leben - Auflösung
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