Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Ablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Rechtsgrundlage
keine
Rechtsbehelf
keiner
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
