Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Berglen
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Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Voraussetzungen

  • Umzug oder

  • Wohnungsaufgabe

Ablauf

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp:Sie können IhreFamilienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen,ebenfalls abmelden.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Rechtsgrundlage

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung

  • § 21 Mehrere Wohnungen

  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Rechtsbehelf

Kein

Sonstiges

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Vertiefende Informationen

Meldewesen: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

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