Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Berglen
Seitenbereiche
Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Rathaus

Dienstleistungen

eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Voraussetzungen

  • mindestens 16 Jahre alt und

  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder

  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Ablauf

Fristen

Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument

  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

  • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Gebühren

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00

  • für den optionalen Direktversand: 15,00EUR

  • bei Versand des PIN-Briefes ins Ausland: jeweilige Auslagen

Zuständigkeit

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden

  • die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Rechtsgrundlage

  • § 8 Ausstellung der eID-Karte

  • § 20 Pflichten des Karteninhabers

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

Sonstiges

  • die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,

  • die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie

  • den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

Personalausweis, Reisepass
Zur Leistungen Übersicht