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Dienstleistungen

Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen

Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr erreichbare Einrichtungen. In ihnen können gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern unterkommen, um Schutz und Beratung zu erhalten. In Baden-Württemberg gibt es 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser. In ihnen arbeiten Fachkräfte, die im Umgang mit Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, kompetent und erfahren sind. Die Hilfe und Unterstützung umfasst vor allem psychosoziale Beratung zur Bewältigung der Gewaltsituation.

Darüber hinaus gibt es Hilfe bei Antragstellungen wie zum Beispiel auf Bürgergeld, Unterhaltsvorschuss oder Bundeselterngeld, Hilfe im Umgang mit Behörden, rechtliche Informationen, Begleitung zu Terminen und Vermittlung weiterer Ansprechpersonen. Außerdem bieten Frauen- und Kinderschutzhäuser auch ambulante und telefonische Beratung an und können an spezialisierte Fachberatungsstellen weitervermitteln.

Voraussetzungen

  • unter 18 Jahre sind,

  • Söhne über 14 Jahre haben,

  • obdachlos sind oder

  • schwerwiegende Suchtprobleme haben.

Ablauf

  • ein Frauen- und Kinderschutzhaus in Ihrer Nähe

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung

  • die nächstgelegene Polizeidienststelle

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Es entstehen unterschiedlich hohe Kosten für Betreuung und Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus.

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, übernimmt der kommunale Träger, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, die Kosten.

Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, müssen Sie selbst für die Kosten Ihres Aufenthalts aufkommen. Die Kosten können aber für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.

Hinweis: Sie können auch in einem Frauen- und Kinderschutzhaus eines anderen Stadt- oder Landkreises untergebracht werden.

Zuständigkeit

das nächstgelegene Frauen- und Kinderschutzhaus

Hinweis: Die Gemeinde-/Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde (üblicherweise das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde) kann Ihnen die Standorte nennen.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

Angebote zur Unterstützung von Opfern
Häusliche Gewalt
Opferschutz und Opferhilfe
Hilfe für Gewaltopfer
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