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Dienstleistungen

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer Zweigstelle.

Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

Voraussetzungen

  • der Name,

  • der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),

  • die betriebliche Anschrift und

  • die angezeigte Tätigkeit.

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder

  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder

  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Ablauf

  • Name des Betriebs

  • Name der Gewerbetreibenden

  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Schuldtitel,

  • Vertragskopien oder

  • Rechnungen

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der Entscheidung der Behörde entnehmen.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

11.02.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

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Der Weg zu öffentlichen Aufträgen
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Register, Rollen und Verzeichnisse
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