Gewerberegister - Auskunft beantragen
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer Zweigstelle.
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
Voraussetzungen
der Name,
der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
die betriebliche Anschrift und
die angezeigte Tätigkeit.
Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Ablauf
Name des Betriebs
Name der Gewerbetreibenden
die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Schuldtitel,
Vertragskopien oder
Rechnungen
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der Entscheidung der Behörde entnehmen.
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
11.02.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
