Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.
Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Voraussetzungen
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie schon über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen.
Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden
Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Ablauf
mündlich in der Behörde stellen,
mit der Post oder durch E-Mail übermitteln oder
je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
keine
Gebühren
für Selbstauskünfte: keine
für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
Freigabevermerk
25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
