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Dienstleistungen

Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Voraussetzungen

  • müssen volljährig sein,

  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und

  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder)verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Ablauf

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder

  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil

  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
    Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

  • Geburtsurkunde der Kinder
    Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Gebühren

Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Zuständigkeit

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Berglen
07195 9757-0gemeinde(@)berglen.de07195 9757-59
Bürgerbüro
07195 975711buergerbuero(@)berglen.de

Zugehörige Lebenslagen

Heirat
Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines
Der Bund fürs Leben
Ehepaare
Checkliste zur Heirat
Familie in der Gesellschaft
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