Passersatz
Kurzbeschreibung
Notreiseausweis
Wenn Sie Bürger eines der EWR-Staaten, EU-Bürger oder Schweizer Staatsangehöriger sind, sich in Deutschland aufhalten und – ohne über ein gültiges Reisedokument zu verfügen – ins Ausland reisen wollen, können Sie direkt bei den Grenzbehörden einen Notreiseausweis beantragen. Dies gilt auch für Staatsangehörige von Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführt sind oder wenn Sie eine Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland, in der EU, den anderen EWR-Staaten oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin) nachweisen können.Reiseausweis für Ausländer
Wenn Sie nicht Bürger eines der oben genannten Staaten sind und einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung besitzen, können Sie bei der Ausländerbehörde vor Antritt Ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
02.08.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
