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Rathaus

Lebenslagen

Reisepass

Kurzbeschreibung

  • unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig

  • ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

Langbeschreibung

Rechtsgrundlage

  • § 1 Passpflicht

  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung

Freigabevermerk

05.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Reisepass - Wohnortänderung beantragen
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